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AUTO-UMMELDUNG IN SPANIEN: SO GEHT´S!

Wir erklären Ihnen, wie die Ummeldung in Spanien

funktioniert, welche Behördengänge erledigt

werden müssen und welche Unterlagen Sie brauchen. Sie erfahren auch, wie Sie Ihr altes

Kennzeichen aus Deutschland abmelden können und was Sie bei der Ummeldung beachten müssen.

 

Wann muss ich mein Auto in Spanien ummelden?

 

Laut Gesetz müssen Sie Ihr Auto dort zulassen und versteuern, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie also länger als 6 Monate (185 Tage) am Stück in Spanien wohnen sollten, müssen Sie Ihr mitgebrachtes Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden.

 

Zwar müssen Nicht-Residenten, die sich weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten und weiterhin in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben, ihr Auto generell nicht ummelden. Trotzdem sind inzwischen Fälle bekannt, wo spanische Polizisten Nicht-Residenten mit ausländischem Kennzeichen bei Verkehrskontrollen aufforderten, ihr Auto schnellstmöglich umzumelden. Andernfalls droht ein saftiges Bußgeld. Es wird deshalb empfohlen, Ihr Auto bereits nach 3 Monaten Aufenthalt in Spanien umzumelden, wenn Sie keine hohen Strafen riskieren wollen.

 

Was brauche ich, um mein Auto in Spanien umzumelden?

 

Für die Ummeldung Ihres Fahrzeuges bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle in Spanien sind folgende Dokumente/Schritte notwendig:

 

  • Ein aktueller Nachweis der spanischen Abgasund Hauptuntersuchung des umzumeldenden Autos vom spanischen TÜV (ITV). Die ITV stellt die sogenannte Ficha Técnica aus, die in etwa der deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) entspricht.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) im Original
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC genannt) im Original
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • NIE oder grüne Residencia-Karte
  • Anmeldung beim spanischen Finanzamt, falls Sie dort noch nicht registriert sind
  • Aktuelle Meldebescheinigung (certificado de empadronamiento) des Einwohnermeldeamts Ihrer Gemeinde oder grüne Residencia-Karte
  • Ausgefüllter Zulassungsantrag (Solicitud de matriculación)
  • Zahlung der spanischen Kfz-Steuer (impuesto de vehículos de tracción mecánica IVTM) des umzumeldenden Autos bei der SUMA. Die Kfz-Steuer ist von Ort zu Ort unterschiedlich und hängt vor allem vom Fahrzeugtyp und die in den Papieren vermerkte „potencia fiscal“ ab.
  • Zahlung der Zulassungs-/Anmeldesteuer (impuestos de matriculación) Steuermodell 576. Diese richtet sich nach dem vom Finanzamt vorgegebenen (Zeit-)wert des Fahrzeugs und seinem CO2- Ausstoßwert. Den Emissionswert finden Sie unter dem Punkt „V.7“ in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein). Folgende Übersicht zeigt, welcher Steuersatz für Ihr Fahrzeug zutrifft: 0 – 120 = 0%; 121 – 159 = 4,75%; 160 – 199 = 9,75%; >200 = 16%. Wenn das Fahrzeug weniger als 6000 Kilometer gefahren wurde und nicht älter als 6 Monate ist, müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung (21%) abgeben.
  • Kopien der deutschen Kfz-Papiere, welche Sie bei Ihrer spanischen Zulassungsstelle abstempeln lassen müssen, um Ihr Auto nach der erfolgreichen Ummeldung in Spanien noch bei der deutschen Zulassungsbehörde abmelden zu können. Ihre deutschen Kfz-Papiere werden nämlich von der spanischen Zulassungsbehörde einbehalten.

 

Unter Vorlage der oben genannten Unterlagen und Zahlungsbelege der Steuern wird Ihnen von der zuständigen spanischen Zulassungsstelle (jefatura de tráfico) die spanische Zulassung (permiso de circulación) ausgestellt.

 

Neue Kennzeichen

 

Nachdem Sie nun von der zuständigen spanischen Zulassungsstelle Ihre neue Zulassungsbescheinigung (permiso de circulación) erhalten haben, lassen Sie die Nummernschilder bei einem Schilderdienst anfertigen. Die entsprechenden Geschäfte

finden Sie meistens gleich in der Nähe der Zulassungsstelle. In Spanien sind Kennzeichen nach eigener Wahl (Wunschkennzeichen) wie in Deutschland nicht

möglich. Seit 2001 werden in Spanien alle Autokennzeichen nach einem einheitlichen nationalen System vergeben. Diese bestehen aus 4 Ziffern, die von 3 Buchstaben gefolgt werden. Durch dieses landesweite Vergabesystem ist es nicht mehr möglich anhand des Kennzeichens die Provinz zu identifizieren. Eine andere Besonderheit bei den Kennzeichen in Spanien ist, dass diese für immer am Fahrzeug verbleiben, auch wenn sie ihren Besitzer wechseln.

 

Was müssen Sie noch beachten?

 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug erfolgreich in Spanien zugelassen haben, müssen Sie es noch zusätzlich in Deutschland abmelden, um nicht unnötig Kfz-Steuern und Versicherungen weiter zu zahlen. Denn die Abmeldung Ihres Autos erfolgt in der Regel nicht automatisch. Sie müssen mit den abgestempelten Kopien der deutschen Kfz-Papiere und den alten Schildern zum zuständigen Konsulat gehen. Dort bekommen Sie gegen eine Gebühr eine Abmeldebescheinigung. Das deutsche Konsulat in Spanien

 

kümmert sich dann um die Abmeldung Ihres Fahrzeugs in Deutschland.

 

Wichtiger Hinweis: Bevor Sie nun endlich mit den neuen Kennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr fahren dürfen, brauchen Sie natürlich noch eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug von einer Versicherung, die ihren Sitz in Spanien hat.

 

Fazit: Eine Auto-Ummeldung in Spanien ist nicht ganz so leicht und vor allem nicht günstig. Wer nur über geringe Sprach- und Computerkenntnisse verfügt, für wen das Ausfüllen von Formularen, die vielen Behördengänge und das elende Warten auf Ämtern zu lästig sind, sollte sich professionelle Hilfe suchen.

 

 

Wir übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung der Auto-Ummeldung in Spanien.

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