Unsere Leistungen von A - Z
Hier finden Sie alle Leistungen im Überblick – von A wie Auto-Ummeldung bis Z wie Zweitwohnsitzsteuer
AUTO-UMMELDUNG
Laut Gesetz müssen Sie Ihr Auto dort zulassen und versteuern, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Wenn Sie also länger als 6 Monate (185 Tage) in Spanien wohnen sollten, müssen Sie Ihr mitgebrachtes Auto bei der zuständigen Zulassungsstelle ummelden.
AUßERGERICHTLICHE EINIGUNGEN
Mit einer außergerichtlichen Einigung vermeiden Sie oft finanzielle, zeitliche und psychische Belastungen und beenden eine Streitigkeit schnell und unbürokratisch und schaffen Rechtsfrieden.
BEHÖRDENANGELEGENHEITEN
Behördengänge macht keiner gerne. Wir kümmern uns um alle möglichen Behördengänge und entlasten Sie von diesen Arbeiten.
BEWOHNBARKEITSBESCHEINIGUNG (cédula de habitabilidad)
Der Nachweis, dass ein zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude die Mindestanforderungen an Größe, technische Anschlüsse und sanitäre Einrichtungen erfüllt. Wasser kann nur an-/umgemeldet werden, wenn eine vorliegt.
BERATUNGEN
Wir bieten erstklassige Beratung und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuelle Situation. Gerne beraten wir Sie persönlich bei uns in der Kanzlei oder bei Ihnen zu Hause oder via Telefon oder Video oder E-Mail.
DIGITALES ZERTIFIKAT (certificado digital)
Dank des digitalen Zertifikats (certificado digital) können fast alle behördlichen Angelegenheiten online über das Internet erledigt werden, ohne selber zur jeweiligen Behörde persönlich gehen zu müssen.
DOLMETSCHERSERVICE
Wo immer Sie Verständigungsprobleme haben, stehen wir Ihnen zur Seite, um Sprachbarrieren zu überwinden. Wir bieten Ihnen einen persönlichen Dolmetscher, der Sie begleitet und direkt vor Ort für Sie übersetzt.
ERBEN IN SPANIEN
Das Erbrecht ist kompliziert und oft nur für Fachleute verständlich. Wenn dann noch das Erbe im Ausland ansteht, verkomplizieren sich die Dinge nochmals erheblich, da jedes Land unterschiedliche Regelungen im Erbrecht hat. Wir kümmern uns als Experten um die vollständige Abwicklung aller steuerlichen und rechtlichen Formalitäten Ihres Nachlasses in Spanien.
ENERGIEZERTIFIKAT (certificado de eficiencia energética)
Seit 2014 sind alle Immobilien, welche verkauft oder neu vermietet werden, dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzuweisen.
FÜHRERSCHEIN-UMMELDUNG
Wer seit 2 Jahren seinen festen Wohnsitz (Residencia) in Spanien hat, muss laut der EU-Norm seinen Führerschein gegen einen spanischen Führerschein umtauschen, falls er über einen unbefristeten Führerschein verfügt. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich und wird empfohlen.
GRUNDBUCHAUSZUG (nota simple)
Ein Grundbuchauszug ist eines der wichtigsten Dokumente und unverzichtbar vor jedem Immobilienerwerb. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks, alle Rechte sowie mögliche auf dem Grundstück liegende Lasten schriftlich aufgeführt.
GRUNDBUCHEINTRAGUNG
Eine Grundbucheintragung wird relevant, wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht. Mit dem Grundbucheintrag wechselt die Immobilie offiziell ihren Besitzer. Aber auch wenn Sie gravierende Änderungen an Ihrem Grundstück vornehmen, ist eine Eintragung in das Grundbuch notwendig.
IMMOBILIENVERMITTLUNG
Sie möchten eine Immobilie kaufen oder Ihre Immobilie verkaufen? Wir bieten professionale Beratung und kompetente Abwicklung aller rechtlichen und steuerlichen Formalitäten Ihres
Immobilienkaufs bzw. -verkaufs. Wir betreuen Sie von Anfang an und begleiten Sie bis zum Abschluss (Vollabwicklung).
KFZ-HALTERWECHSEL
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen, der bereits in Spanien zugelassen war, müssen Sie das Auto im Rahmen eines Halterwechsels auf sich umschreiben. Wir erledigen für Sie die Umschreibung beim zuständigen Verkehrsamt und melden das Fahrzeug auf Ihren Namen an.
MODELO 210 (Zweitwohnsitzsteuer)
Jeder Nicht-Resident, der eine Immobilie in Spanien besitzt, ist verpflichtet, eine Zweitwohnsitzsteuer (Impuesto sobre la Renta de no Residentes) zu bezahlen, auch wenn er mit der Immobilie gar keine Einkünfte erzielt.
NIE (Número de Identificación de Extranjero)
Die NIE ist Ihre Identifikationsnummer in Spanien und gleichzeitig Ihre Steuernummer. Egal ob Sie eine Immobilie kaufen, ein Bankkonto eröffnen, ein Geschäft gründen oder ein Auto anmelden wollen, ohne die NIE geht gar nichts.
PATIENTENVERFÜGUNG IN SPANIEN
Viele glauben, dass sie keine Patientenverfügung benötigen. Wenn ihnen etwas passiert, kann die Familie für sie ärztliche Entscheidungen treffen. Aber das ist ein Irrglaube. Wenn man seine Behandlungswünsche nicht festgelegt hat, entscheiden die Ärzte und die entsprechen selten den eigenen Wünschen.
PFLEGEGELD
Wer als Deutscher in Spanien (EU) pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Zahlung des Pflegegeldes aus der deutschen Pflegeversicherung. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung und leiten Ihre Unterlagen an die deutsche Pflegekasse weiter.
RESIDENCIA FISCAL (ANSÄSSIGKEITSBESCHEINIGUNG)
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien. Die „steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung“ ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie steuerlich in Spanien ansässig sind und hier ihre Steuern entrichten.
RENTE
Vor Beantragung einer Rente ist grundsätzlich eine Kontenklärung bei der deutschen/spanischen Rentenversicherung erforderlich, bei der geklärt wird, wie lange Sie tatsächlich Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich und leiten Ihre Unterlagen an den deutschen/spanischen Rentenversicherungsträger weiter.
RESIDENCIA
Legal sind Sie verpflichtet, sich bereits nach 3 Monaten Aufenthalt in Spanien in das Zentrale EU-Ausländerregister (grüne Residencia-Karte) eintragen zu lassen. Wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten (Steuerresident), müssen Sie ihr gesamtes Welteinkommen und -vermögen in Spanien versteuern.
SCHENKUNGEN IN SPANIEN
Schenken mit warmer Hand. Die vorzeitige Vermögensübertragung bietet die Möglichkeit, große Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten gezielt an Familienangehörige weiterzugeben. In Spanien unterliegen Schenkungen spezifischen rechtlichen und steuerlichen Regelungen, die eine gründliche Prüfung erfordern.
SIP-KARTE
Damit Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Spanien beanspruchen können, müssen Sie sich bei der spanischen Krankenkasse anmelden. Die SIP-Karte ist die spanische Krankenversicherungskarte.
STEUERERKLÄRUNG FÜR RESIDENTEN
Residenten versteuern das gesamte Einkommen in Spanien. Auch Rentner sind unbeschränkt steuerpflichtig und müssen einmal im Jahr eine entsprechende Steuererklärung (Steuermodell 100) abgeben.
STEUERVERTRETER IN SPANIEN (representante fiscal)
Nicht-Residente in Spanien müssen beim Immobilienkauf bzw. -verkauf auf jeden Fall einen Steuervertreter ernennen. Grundsätzlich sollten Nicht-Residente mit Immobilienbesitz immer einen Steuervertreter in Spanien haben, um zu vermeiden, dass wichtige Zustellungen des spanischen Finanzamtes mit Fristen während ihrer Abwesenheit in ihrem Briefkasten unberücksichtigt bleiben. Eine Abwesenheit macht die Zustellungen nicht unwirksam.
TESTAMENT IN SPANIEN (zweisprachig)
Leider machen sich die meisten Menschen immer noch erst sehr spät oder gar keine Gedanken mit der eigenen Nachlassplanung. Oft wird kein Testament des Verstorbenen vorgefunden. Ihre Erben müssen sich im Falle Ihres Ablebens auch noch mit dem ganzen Papierkram herumschlagen. Erleichtern Sie Ihnen die Arbeit und hinterlassen Sie einen geordneten Nachlass statt eine Riesenbaustelle. Alle denkbaren Probleme lassen sich dank eines Testaments einfach vermeiden.
ÜBERSETZUNGEN
Wir bieten nicht nur einfache Übersetzungen, sondern auch beglaubigte Übersetzungen, und übersetzen alle Arten von Texten schnell und zuverlässig in die jeweilige Zielsprache.
VERTRAGSPRÜFUNG & - ANFERTIGUNG
Sie möchten wissen, ob ein Vertrag angemessen und rechtlich in Ordnung ist? Wir sind es gewohnt, komplexe Verträge zu überblicken und unvorteilhafte Vertragsklauseln zu identifizieren. Wir können für Sie Verträge (Kaufvertrag, Mietvertrag, Kündigungen etc.) rechtswirksam formulieren oder auf ihre Wirksamkeit prüfen.
VOLLMACHT
Viele gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass nahe Angehörige (z.B. Ehepartner oder Kinder) automatisch gesetzlich bevollmächtigt sind zu handeln. Diese Annahme ist allerdings falsch. Mit einer sogenannten Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte im Falle einer schweren Erkrankung für Sie umfassend handeln, also wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage (geschäftsunfähig) sind. Daher ist eine Vorsorgevollmacht auch unter Familienangehörigen sehr zu empfehlen.